PDF für Sehbehinderte

Am 03.12.2014 wurde vom Land Hessen mit dem Verband Bildungsmedien e.V. (VBM) ein Vertrag über den erleichterten Zugang von blinden und sehbehinderten Schülerinnen und Schülern zu Inhalten von Unterrichtswerken geschlossen. Gemäß Verwaltungsvereinbarung vom 24.03.2015 trat das Land Bayern diesem Vertrag bei, so dass auch blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler in Bayern davon profitieren können.

Wichtigste Neuerung ist die mögliche Versorgung von sehbehinderten Schülerinnen und Schülern mit Schulbuchdateien im PDF-Format durch die vom bayerischen Kultusministerium autorisierten Stellen. Der bisherige direkte Bezug von PDF-Dateien von den Schulbuchverlagen ist mit Inkrafttreten des neuen Vertrages nicht mehr vorgesehen, die Verlage verweisen entsprechende Anfragen an Mediablis.

An der bisherigen Versorgung von blinden Schülerinnen und Schülern mit Braillebüchern bzw. blindentechnisch aufbereiteten Dateien ändert sich nichts, alle Informationen dazu finden Sie hier.

Die Versorgung mit PDF-Dateien erfolgt in Bayern dezentral durch drei Medienzentren, abhängig von der örtlichen Zuständigkeit.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der örtlich zuständigen Stellen mit den entsprechenden Kontaktdaten.

Der Ablauf der Anforderung von PDF-Dateien ist bayernweit einheitlich geregelt, hierzu werden folgende Unterlagen bereitgestellt:

Diese beiden Dokumente dienen Ihrer Information über die rechtlichen Grundlagen der Versorgung mit PDF-Dateien. In der Anlage des Vertrages finden Sie alle teilnehmenden Schulbuchverlage. Bücher von Verlagen, die hier nicht aufgeführt sind, können im Rahmen des neuen Verfahrens zwar angefordert werden, jedoch ist die Bereitstellung der Dateien durch die Verlage in diesen Fällen ungewiss.

Dieser Vordruck ist auszufüllen und sowohl von den Erziehungsberechtigten (bzw. bei Volljährigkeit von der Schülerin / dem Schüler) als auch der Schulleitung zu bestätigen und an die zuständige Stelle (s.o.) zu senden. Die Übersendung kann per Post, per Fax oder eingescannt per Mail erfolgen. Bitte beachten Sie: Fotografierte Anträge können nur bearbeitet werden, wenn sie gut leserlich sind und im JPG-Format als Mailanhang übersendet werden.

Bitte beachten Sie:

  • dass die Anforderung gemäß Blatt 2 erst bearbeitet wird, wenn dieses Blatt 1 in der benötigten Form vorliegt
  • dass das Blatt 1 für jedes Schuljahr erneut übersandt werden muss, auch wenn sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen ergeben haben

In diesem Vordruck sind die Bücher aufzuführen, für die PDF-Dateien angefordert werden. Bitte beachten Sie, dass zur Anforderung nur dieses Blatt 2 und keine anderen Aufstellungen oder Listen verwendet werden können und alle angegebenen Felder auszufüllen sind.

Das Blatt 2 wird weitgehend unkontrolliert an die für die Bereitstellung und Verteilung zuständige Zentralstelle in Friedberg weitergeleitet, fehlerhafte Angaben im Blatt 2 führen zu Verzögerungen oder im schlechtesten Fall zur Lieferung eines falschen Buches. Bitte achten Sie besonders auf die korrekte ISBN, unterschiedliche Auflagen und Ausgaben eines Buches (mit zum Teil inhaltlichen Unterschieden) haben oft eine abweichende ISBN.

Wichtige Hinweise:
Blatt 1 und Blatt 2 lassen sich nicht in der Browser-Ansicht bearbeiten! Um sie am Computer auszufüllen, die Dokumente erst downloaden und dann mit Acrobat Reader (oder vergleichbarer Software) öffnen.
Bei der Verwendung von alten Acrobat Reader-Versionen können unter Umständen die Eingaben in den Formularen nicht gespeichert werden.

Bei allgemeinen Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Römer
Tel. 089-17905-286
Mail: leitung@mediablis-bayern.de

Für die eigentliche Anforderung von PDF-Dateien wenden Sie sich bitte an die in der Übersicht zur örtlichen Zuständigkeit genannten Ansprechpartner.

Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Versorgung mit PDF-Dateien finden Sie in der Rubrik Datenschutz.

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